Kriterien für die Auswahl eines guten Immobilienverwalters
Firma
Bei den professionellen Verwaltern ist die Rechtsform in der Regel die GmbH, KG oder AG. Kleinere Verwalter beginnen oft als Personenfirma.
Die Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei ist heute Standard bei einer Verwalterauswahl. Vom Verwalter sollten vorab mindestens folgende Unterlagen verlangt werden:
- polizeiliches Führungszeugnis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für mindestens 100.000 Euro
Büro
Ein Büro in der Nähe des Verwaltungsobjektes ist vorteilhaft. Bei gut organisierten Verwaltern oder hauptberuflichem Hausmeister ist eine Wegstrecke bis zu einer Autostunde nicht nachteilig.
Die Bürozeiten sollen die Bedürfnisse von Eigentümern und Mietern berücksichtigen.
Eine Notrufbereitschaft, die heute oft über Handy realisiert ist, ist empfehlenswert.
Ausbildung
Der Beruf des Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder des Immobilienfachwirtes ist eine gute Grundlage der Tätigkeit. Er muss in der Regel durch spezielle Fortbildungen ergänzt sein. Da die Fortbildungen in der Regel mit Zertifikaten versehen sind, kann vom Verwalter die Vorlage solcher Bescheinigungen erwartet werden.
Verband
Da die Berufsverbände den Ausschluss vom Mitgliedern mit nicht tragbarem Verhalten vornehmen, ist eine Verbandsmitgliedschaft ein positives Merkmal.
Referenzen
Es sollten vom Verwalter mindestens 3 Verwaltungsbeiräte verschiedener Objekte als Referenzen verlangt werden.
Verwaltervertrag
Verwalterverträge können grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Vorteilhaft ist der Verwaltervertrag des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V., welcher über http://www.immobilienverwalter.debeziehbar ist. Dieser unterscheidet deutlich zwischen den Grundleistungen des Verwalter und den (kostenpflichtigen) Zusatzleistungen.
Zusammenfassung
Für die Auswahl des Verwalters müssen sich die Eigentümer im Vorfeld der Wahl ausreichend Zeit nehmen. Die Kurzvorstellung eines Verwalters von 10 Minuten bei einer Eigentümerversammlung sollte nicht das alleinige Kriterium für die Wahl eines Verwalters sein. Eine ausführliche Checkliste mit Bewertungskriterien ist unterCheckliste zu finden.