Oft werden Beschlüsse zur Verwalterbestellung ungenau formuliert. Deshalb nachfolgendes Beispiel. Wenn der Abschluss des Verwaltervertrages auf den Beirat delegiert wird (ein übliches Verfahren), dann sollten im Beschluss die wesentlichen Fakten des Vertrages, wie Zeitraum und Preis, genannt sein.

Der Beschluss könnte wie folgt lauten:
„Firma xy GmbH wird vom ____________ bis ____________ zum Verwalter der Wohnanlage „Musterweg 1, Musterort“ bestellt. Die Bestellung erfolgt zu den Konditionen des als Anlage zum Protokoll beigefügten Angebots. Der Verwaltungsbeirat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, wird bevollmächtigt, mit Wirkung für und gegen alle Eigentümer, den Verwaltungsvertrag zu unterzeichnen.“